Stadt rudert zurück - Garagenflohmarkt kann nun doch genehmigt werden!
Überraschende Wende im Streit um die verweigerte Genehmigung des geplanten Uedorfer Garagenflohmarktes durch die Stadt Bornheim. Ursprünglich hatte der Ortsausschuss für Ende August den 1. Uedorfer Garagenflohmarkt organisieren wollen (uedorf.de berichtete). Nach vielen Wochen Bearbeitungszeit dann die bittere Überraschung: Die Stadt Bornheim verweigerte sich mit Verweise auf das Sonntagsverkaufsverbot einer Erlaubnis für die Veranstaltung (Details).
Ortsvorsteher Bernd Marx bat daraufhin bei der Kommunalaufsicht in Siegburg um eine rechtliche Überprüfung des Vorgangs. Am 7. August dann die erfreuliche Wende: Bürgermeister Henseler teilte dem Ortsausschuss persönlich mit, dass die Stadt Bornheim ihre Rechtsauffassung geändert habe. Das zuständige Ministerium in Düsseldorf vertrete die Auffassung, dass ein privater Garagentrödel nicht gegen das Feiertagsgesetz in NRW an einem Sonntag verstoße. Dieser Meinung schließe sich die Stadt Bornheim nun an. Offenbar war zuvor sogar eine ministerielle Entscheidung eingeholt worden.
Demnach steht einem Garagenflohmarkt in Uedorf zukünftig nichts mehr im Wege. Der geplante Termin Ende August 2015 ist aufgrund des Zeitverzuges leider nicht mehr zu organisieren. Der Vorstand des Ortsausschusses zeigte sich zuversichtlich, dass im Jahr 2016 nun ein geeigneter Termin für den 1. Uedorfer Garagenflohmarkt gefunden werden kann.