S wie Uedorfer Skat
Als "Uedorfer Skat" wird eine spezielle Spielform des beliebten Kartenspiels bezeichnet. Der Uedorfer Skat wurde im Juni 1976 erfunden. Seine Gründungsväter waren in alphabetischer Reihenfolge: Rainer von Esbeck-Platen, Ludwig Lobmeier, Rolf Mindnich und Dieter Moritz. Diese vier Herren spielten gemeinsam in verschiedenen Gaststätten in Uedorf Skat; nicht buchstabengetreu nach den Regeln des deutschen Skatverbandes, sondern nach den Regeln, wie seinerzeit in allen Gaststätten des Rheinischen Bezirks gespielt wurden. Beispielsweise zählte der Grand 20 und Nullhand gab es nicht.
Gespielt wurde mit "Pöttchen". Dieses erhielt derjenige, der einen Grandhand gewann. Da zu später Stunde oft kein Grandhand zustande kam, und man heim zu Muttern wollte, bekam diesen letzen Pott, wer überhaupt ein Spiel gewann. Das war irgendwie ungerecht, denn der Geber - der ja saß - hatte bei einem derartigen Verfahren keine Möglichkeit, in das Spiel einzugreifen und dessen Ausgang zu beeinflussen. Aus dieser Not heraus entstand an einem Frühsommertag unter einem Apfelbaum im Garten des Herrn Lobmeier - ein Düsenjäger hatte in den strahlend blauen Himmel gerade einen Kondensstreifen in Form einer Acht gezogen - dem Lehrer Rainer die Idee, den Mitspielern statt 10 jeweils nur 8 Skatkarten auszuteilen. Dann konnte man auch zu Viert spielen!
Kurzerhand setzten sich die Betroffenen zusammen und beschlossen die Regeln des Uedorfer Skats, wie sie nachfolgend wiedergegeben werden. Im Laufe der Jahre wurden einige Ergänzungen zu den zuvor genannten Regeln des Uedorfer Skats eingeführt.
Regeln Uedorfer Skat
- Der Uedorfer Skat wird mit vier Mann gespielt und jeder bekommt acht Brief (Karten). Alle 32 Karten sind damit verteilt und der Stock entfällt. Es gelten beim Uedorfer Skat die normalen Skatregeln, wobei Handspiele und Revolution nicht möglich sind, denn es gibt ja keine Stock.
- Gespielt wird um 1/2 Cent. Zu Beginn des Spiels zahlt jeder Spieler 50 Cent in den Pott. Jeder Geber muss zusätzlich 10 Cent Gebergeld in den Pott zahlen.
- Den Pott erhält, wer ein Spiel gewinnt.
- Verliert derjenige, der ein Spiel gereizt hat, so sind 2,50 Euro Strafgeld für den Pott fällig. Nebenbei sei erwähnt, dass man Kontra sagen kann, auch ohne vorher 18 gehalten zu haben.
- Wenn kein Mitspieler 18 sagt, wird geramscht und der Verlierer muss 1 Euro Strafgeld in den Pott zahlen. Es gibt beim Ramsch, der oft nur gespielt wird, weil er das kleinste Übel darstellt, weder Kontra noch Jungfrau oder Ähnliches.
Ergänzungen
- Beim Ramschen kann man sich zu Beginn des Spiels strecken und muss in diesem Fall einen Pauschalbetrag von 30 Cent an jeden Mitspieler auszahlen, sowie das übliche Strafgeld von 1 Euro für den Pott.
- Verlieren beim Ramschen mehrere Spieler, weil sie die gleiche (höchste) Augenzahl haben, so muss jeder von Ihnen das Strafgeld von 1 Euro für den Pott zahlen. Die Mitspieler hingegen erhalten - wie gewohnt - nur einmal Geld.
- Wer blind reizt, erhält - wenn er gewinnt - die doppelte Auszahlung von seinen Mitspielern.
- Beim Verwerfen ist das Spiel für die verwerfende Partei sofort verloren. Wurde um den Pott gespielt, und hat sich ein Spieler der Gegenpartei verworfen, so sind vom Betreffenden im darauf folgenden Spiel 1 Euro Strafgeld in den Pott zu zahlen, denn die Gewinnchancen seiner Mitspieler wurden geschmälert.
Anmerkungen:
- Mauerbrüder haben beim Uedorfer Skat geringe Chancen. Um einen Pott zu bekommen, muss man 18 sagen! Ohne Pott geht man auf Dauer als Verlierer vom Tisch.
- Alle im Spiel befindlichen Karten sind bekannt, denn es gibt keinen Stock, in dem verdeckte Karten abgelegt sind.
- Wer reizt, um den Pott zu bekommen, kann mit zwei Stichen der Gegenpartei bereits verlieren!
- Häufig wird geramscht.
(Dieser Text erschien ursprünglich auf der ersten uedorf.de-Webseite von Stefan Müller, veröffentlicht auf http://uedorf.de/index.php?id=580)